Organisatorisches & FAQ
Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie?
Zu Beginn steht ein Erstgespräch im Rahmen einer Sprechstunde, die telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden kann. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der ersten Klärung Ihres Anliegens.
Darauf folgen in der Regel probatorische Sitzungen. In dieser Phase geht es darum, ein gemeinsames Verständnis der Problematik zu entwickeln, Therapieziele zu formulieren und zu prüfen, ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und passend ist.
Anschließend wird – sofern angezeigt – die eigentliche Therapie bei der jeweiligen Krankenversicherung beantragt. Die weitere Behandlung erfolgt in der Regel zunächst im Rahmen einer Kurzzeittherapie. Bei komplexeren oder länger bestehenden Problemlagen kann eine längere Behandlungsdauer sinnvoll sein. Die konkrete Planung wird transparent gemeinsam abgestimmt.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. In einzelnen Fällen kann eine kürzere oder auch längere Sitzungsdauer sinnvoll sein. Dies wird jeweils individuell und gemeinsam abgestimmt.
Werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen?
Ambulante Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden in der Regel vollständig übernommen, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei privaten Krankenversicherungen sind die Leistungen nicht einheitlich geregelt. Maßgeblich sind die individuellen Vertragsbedingungen. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme direkt mit der Versicherung zu klären.
Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe in der Regel einen Teil der Behandlungskosten; der verbleibende Anteil wird üblicherweise durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Auch hier ist es sinnvoll, sich vor Therapiebeginn über die konkreten Bedingungen zu informieren.
Bei einer Behandlung als Selbstzahler richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Wie sind die Wartezeiten auf einen Therapieplatz?
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Ob und wann ein Therapieplatz verfügbar ist, klärt sich in der Regel im Rahmen der Sprechstunde oder der probatorischen Gespräche.
Eine kurzfristige Aufnahme ist aufgrund der hohen Nachfrage nicht immer möglich. Im Rahmen der Sprechstunde klären wir transparent, ob und in welchem Zeitraum eine Behandlung möglich ist.
Was gilt bei Terminabsagen oder versäumten Terminen?
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte eine Sitzung nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage, möglichst spätestens 48 Stunden vor dem Termin.
Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen kann ich den Termin in der Regel nicht neu vergeben. In diesem Fall wird die Sitzung als Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt. Die Höhe orientiert sich am regulären Sitzungshonorar.
Diese Regelung dient der Verlässlichkeit der therapeutischen Arbeit und ermöglicht eine faire Planung für alle Beteiligten.
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Eine Terminanfrage für ein Erstgespräch ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann ich Anfragen leider nicht immer zeitnah beantworten. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel dann, wenn ein zeitnahes Gespräch oder eine konkrete Behandlungsperspektive realistisch in Aussicht steht.
Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jede Anfrage individuell beantworten kann.
Sollten Sie zunächst keine Rückmeldung erhalten, kann es sinnvoll sein, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu melden, da sich freie Kapazitäten kurzfristig ergeben können.
